Hallo Urs,
bei Lichttrafos, d.h. solchen mit nur einer festen Spannung am Ausgang (z.B. 16 V) kann m.E. die Kennzeichnung ge/br für L bzw. 0 an den Ausgängen willkürlich gewählt werden oder genauso gut ganz fehlen. Anders wäre es, wenn zusätzlich eine regelbare Spannung (B) abgegriffen werden kann, denn dann muss das Bezugspotential (0) definiert sein.
Der Lampentest auf gleiche Phasenlage aller Trafos funktioniert erst dann, wenn die Trafos einpolig (typischerweise die 0 Klemmen) miteinanander verbunden sind- d.h. wenn die gemeinsame Masse, wie man sie auf der Anlage ja dann auch verwendet, hergestellt ist. Wenn Du jetzt zwischen die freien Klemmen (typischerweise L) von zwei Trafos eine Lampe hängst, bleibt diese bei Phasengleichheit dunkel und alles ist in Ordnung. Sind die Phasenlagen der beiden Trafowicklungen nicht gleich, steht eine erhebliche Spannung an, deshalb die Lampe nur kurz aufblitzen lassen, sonst ist sie schnell hinüber (die Formel für die Spannungsberechnung bei versetzten Sinuskurven hab ich leider über die Jahre vergessen).
Sicherheitshinweis: ungleiche Phasenlagen beseitigt man durch drehen des Netzsteckers von einem der beiden Trafos. Dazu vorher alles spannungslos machen, denn u.U. kann an so einem Stecker eine gefährliche Spannung (bis 240 V) anliegen ! Das passiert dann, wenn der Trafo sekundär (niederspannungsseitig) aus einer anderen Wechselspannungsquelle z.B. 16 V eingespeist bekommt, denn diese werden dann primärseitig (netzsteckerseitig) auf 240 V hochtransformiert !
Deshalb auch die einschlägigen Hinweise in den Bedienungsanleitungen.
Gruss
Berthold