In Antwort auf:ist eine Wartezeit nach Ankunft an einen AK zu einer Fahrstraße eingetragen und soll diese eingehalten werden, dann müssen alle Fahrstraßen , die an diesem AK in der ZFA eingetragen sind, eine Wartezeit nach Ankunft haben, sonnst wird die Fahrstraße ohne Wartezeit nach Ankunft gestellt. Die Wartezeit nach Ankunft gilt nur für Fahrstraßen und Zugfahrten die an diesen AK starten und nicht für Folgefahrten und Fahrstraßen innerhalb einer Zugfahrt.
In Antwort auf: Ich empfehle Herrn Battermann, dies unter 13.5.1 seines – hervorragenden – Handbuches genauer zu erläutern, die obigen Ausführungen von Herrn Streuber mit aufzunehmen und dies erläuternd ins Verhältnis zu setzen zur Wartezeit gemäß 13.9.
In Antwort auf: verstehe ich das jetzt richtig;Personenzug startet FS am RM 100 (Sbf) zum RM 200 (Hbf GL 01) +Personenzug startet FS am RM 100 (Sbf) zum RM 300 (Hbf GL 02);
In Antwort auf: Weiterhin muß ich für einen Güterzug der die FS am RM 100 startet und den Hbf GL 01 - 03 nach RM 600 durchfährt und keine Wartezeit haben soll, eine Wartezeit eintragen?
In Antwort auf:Verstehe ich Sie richtig, wenn ich sage, daß der Stopp-Befehl laut Profil, obwohl nur am Ziel-kontakt angesiedelt, entsprechend der FS-Freigabe-Bedingung erst erfolgt, wenn auch der PrüfRM-Kontakt am anderen Ende des Gleises frei ist? Das wäre ja auch für andere Situa-tionen eine ganz neue Möglichkeit. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, daß nach Über-nahme der Steuerungsbefehle aus der FS und deren Veränderung im Profil die Lok nur noch nach den Profil-Befehlen fährt.Wenn ich das also richtig verstehe, wie ist dann das Verhältnis von FS-Befehlen und Profil-Anweisungen zu definieren. Wann greift das Profil auch auf die FS zurück? Auch in anderen Fällen als dem jetzt in Rede stehenden?Entschuldigen Sie mein Insistieren, aber ich meine, hier geht es um einen ganz allgemein sehr wichtigen Gesichtspunkt zum Verhältnis von FS und Profil.