Bei welchen nachträglichen Änderungen in bereits erfassten Fahrstraßen müssen die Zugfahrten ebenfalls korrigiert werden. Nach meinem Verständnis ist das nur erforderlich, wenn die Fahrstraßenänderung wegen Gleisbildänderungen erfolgen. Erfolgen die Änderungen jedoch z.B. wegen Geschwindigkeitsveränderungen an einzelnen Kontakten oder im Bereich der Folgeschaltungen oder der Matrix, dann sind Änderungen in den Zugfahrten nicht erforderlich
Bei welchen nachträglichen Änderungen in bereits erfassten Fahrstraßen müssen die Zugfahrten ebenfalls korrigiert werden.
Dann wollte ich "gerüstet" sein. Dies ist nun der Fall