Ist es richtig, daß eine Gleisbildprüfung – außer zur Auffindung von etwa-igen Fehlern – nur dann unbedingt sofort erforderlich ist, wenn Verknüp-fungen nachgearbeitet werden müssen, also wenn MA etc., die mit einem Programmeditor verknüpft sind oder sein könnten, an eine andere Stelle im Gleisbild versetzt worden sind?
Ist es möglich, die Prüfung in diesem Falle auf das Gleisbild zu beschränken, um den Zeitaufwand zu verringern? Oder könnte die Frage nach einer Prüfung schon im Gleisbildeditor gestellt werden, wenn man diesen verlassen will?