Hallo WDPler,
ich habe eine Verständnisfrage zu rückmeldefähigen Weichen. Dabei ist mir klar, dass es nicht um die Anzeige der echten Weichenstellung geht.
In dem Musterprojekt WPD2012 ist keine Weiche mit einer Rückmeldeadresse versehen. Lediglich die DKW 0007/0008 (Seite 247 des Handbuchs) ist mit einem Rückmeldekontakt (Nr. 189) versehen. Ist in diesem Fall die DKW an allen 4 Enden von den anschließenden Gleisen getrennt und einzig diese DKW an einem Rückmeldemodul angeschlossen?
Worin liegt der Vorteil dieser Verfahrensweise bzw. wo ist sie „programmtechnisch“ sogar angebracht?
Eine Weiche kann doch als Teil einer Fahrstraße (z.B.am Ende/Anfang) die gleiche Kontaktnummer haben wie die anschließenden Gleise. Warum ist das in dem Musterprojekt unterblieben?
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die separate Bereitstellung von Gleisbesetztmodulen kann außer Betracht gelassen werden.
Viele Grüße
Gerd