Autor Thema: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing  (Gelesen 3177 mal)

Offline Krogsgaard

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Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« am: 01. Juni 2017, 15:43:36 »
Hallo WDP Freunde,

Nena gibt ein Konzert im Keller Ville - kam mit dem Konzert kostenlos und sieht die 99 Luftballons fliegen  :)

https://youtu.be/jN4VV8kxnhY

Grüße Jens Krogsgaard
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Offline ottochen (Thomas)

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #1 am: 01. Juni 2017, 17:08:16 »
Super fantastisch
MfG
Thomas
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Offline Arnold Schmidt Wtbg

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #2 am: 02. Juni 2017, 08:34:33 »
Hallo Jens,

steht deine Anlage eigentlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung?
mit freundlichem Gruß

Arnold
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Offline Manuel Keller

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #3 am: 02. Juni 2017, 14:01:04 »
Hallo,

Nette Idee, nur rein Optisch finde ich passt es überhaupt nicht da direkt neben der Drehscheibe hin
Mfg Manuel
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Offline Krogsgaard

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #4 am: 02. Juni 2017, 18:04:12 »
Hallo Manuel,

Nein du hast Recht. aber es war der einzige verfügbare Platz für ein friluftkonsert in Kælderkøbing 😀👮🏻

Grüße AUS Kopenhagen
Jens Krogsgaard

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Offline Krogsgaard

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #5 am: 02. Juni 2017, 18:09:53 »
Hallo Arnold

Nein, es ist eine private Einrichtung. Sie sind herzlich eingeladen, mich zu besuchen, wenn Sie nach Kopenhagen kommen.

Grüße jens krogsgaard

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Offline S.Dankwardt

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #6 am: 02. Juni 2017, 21:48:27 »
Hallo Jens

Ich will ja kein Spielverderber sein, aber Videos mit Musik sind in Deutschland ohne Genehmigung der GEMA verboten.
Damit der Forumsbetreiber nicht die Strafe bezahlen muss, solltest Du den öffentlichen Link entfernen.


Video auf Youtube werden automatisch gesperrt.
Deshalb sind bestimmt DC-Cars Videos (mit Musik) aus England nicht aufrufbar.

Myvideo hat die Video gleich ganz gelöscht.

Hinweise dazu:
https://irights.info/artikel/musik-und-sounds-fr-meinen-film/7279
« Letzte Änderung: 02. Juni 2017, 22:37:05 von S.Dankwardt »
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Offline Krogsgaard

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #7 am: 02. Juni 2017, 22:55:14 »
Hallo Siegmund

Ok - I understand - I will remove the song from the video.

Youtube is working on this right now

Regards from Jens
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Offline Peter Ploch

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #8 am: 03. Juni 2017, 00:00:40 »
Hallo Jens,

das ist schade, war eine schöne Idee. Gottseidank habe ich das noch hören können.


PS: Siegmund, ich bin mir nicht ganz sicher, aber privater Gebrauch und dazu kein Gewinnstreben, wenn auch öffentlich, ist m.E. GEMA unschädlich. Lasse mich gerne belehren.
Viele Grüße aus Neu Isenburg und allzeit HP 1
Peter


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Offline Manuel Keller

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #9 am: 03. Juni 2017, 00:51:12 »
Hallo zusammen,

Siegmund hat da nicht ganz Unrecht. Um vorzubeugen, das sich jemand hier unbewußt straffällig macht, hab ich mal schnell entsprechendes herausgesucht.

Quelle:Gema

Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, muss vorab eine Lizenz bei der GEMA einholen. Was in dem Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht.

Anmerkung: Daheim mit Freunden hören ok, im Internet veröffentlichen nicht.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1.
    das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2.
    das Verbreitungsrecht (§ 17),
3.
    das Ausstellungsrecht (§ 18).

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1.
    das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2.
    das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3.
    das Senderecht (§ 20),
4.
    das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5.
    das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.


« Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 00:55:49 von Manuel Keller »
Mfg Manuel
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Offline Krogsgaard

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #10 am: 03. Juni 2017, 08:30:41 »
Hallo wdp freunde,

Ich habe das Video entfernt aber keine Sorge wird es wieder ohne Nenas Song veröffentlicht
Grüße Jens
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Offline S.Dankwardt

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #11 am: 03. Juni 2017, 15:47:24 »
Hallo
Ich kann die Angaben bestätigen und ein Paar Beispiele bringen.

Ein Nachbar hatte ein Straßenfest organisiiert. Es wurden einige Musikstücke bei der GEMA angemeldet.
Ein Titel stand nicht auf der Liste.
Ob wohl das nicht kommerziel war, aber öffentlich, kostet das eine Lied 500 Euro Strafe.

Die GEMA verklagt sogar Kindergärten, die Noten von Kinderlieder "abmalen".

Es ist sehr kompliziert bei der GEMA ein Musikstück für ein eigenes Video anzumelden.
Deshalb gibt es Gemafrei Musik. Aber Vorsicht: Das Kopieren ist trotzdem strafbar.
Also ein Vrideo im Internet anzusehen ist OK, aber es herunterzuladen, um es jemanden zu zeigen ist wieder strafbar.
So liegen auch die Rechte der WDP-Schulungsvideos bei Peterlin. Diese öffentlich zu zeigen Bedarf seiner Genehmigung.

Es gibt noch eine Organisation, die einem teuer zu stehen kommen kann:
Ich selber hatte ein Schreiben von der GEZ bekommen, weil ein Monitor das Bild von einem Car-System-Fahrzeug mit Funk-Kamera gezeigt hatte. Dieser Fernseher hatte einen eingebauten Videorecorder für die Aufzeichnung.
Die 3 Tage auf der Ausstellung kostete einen Monatsbetrag bei der GEZ.
Man hätte ja eventuell, vielleicht auch ein Fernsehprogramm empfangen können.
Deshalb Vorsicht bei Ausstellungen mit der Kameralok. Monitor OK, Fernseher oder Laptop NEIN.
Ein Laptop der außerhalb des Wohnsitzes ein WLAN Signal ermpfangen kann, ist ein anmeldpflichtiges Rundfunkgerät.

Um dem aus dem Weg zu gehen hat eine Uniklinik einige hundert Videorecoder und Fernseher den Empfangteil deinstallieren lassen, damit die Schulungsräume gebührenfrei genutzt werden können.
(Kein Wunder, dass das Gesundheitwesen so teuer wird.)

Ein Magnetschild an dem Auto meiner Frau berechtigte einen GEZ Mitarbeiter das Fahrzeug als "gewerblich" einzustufen. Folglich wurden Radiogebühren für das "private" Auto fälllig, obwohl die Gebühr bereits für die Wohnung bezahlt wurde. Deshalb auch Vorsicht, wenn man am Auto auf seine eigene private Webseite verweist.

Es ist schade, dass man wegen solchem Blödsinn Geld ausgeben muss.
Das ganz kostet mir im Jahr gutes DC-Car oder ein WDP 2015 prof.

Ich finde es richtig, dass die Künster/Softwarentwicker/Fotografen usw. Geld für Ihre Leistungen bekommen sollen. Deshalb bin ich gegen Raubkopierer!
Das aber ein bunt angestrahlter Eifelturm zu einer Abmahung führt, wenn man dieses Bild auf einer privaten Webseite oder im Facebook postet, finde ich übertrieben.
Schlimm genug, dass ich auf Fotos von Ausstellungen, Zuschauer unkenntlich machen muss, weil der Veranstalter vergessen hat das Schild aufzuhängen.
(In dieser Halle werden Filmaufnahmen gemacht. Mit dem betretender Halle akzetieren Sie das.)

Genug gelästert.
Nun geht es wieder an die Demoanlage um weitere Funktionen mit DC-Car und WDP einzubauen.
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Offline Torsten Junge

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #12 am: 03. Juni 2017, 18:19:05 »
Hallo
Es gibt noch eine Organisation, die einem teuer zu stehen kommen kann:
Ich selber hatte ein Schreiben von der GEZ bekommen, weil ein Monitor das Bild von einem Car-System-Fahrzeug mit Funk-Kamera gezeigt hatte. Dieser Fernseher hatte einen eingebauten Videorecorder für die Aufzeichnung.
Die 3 Tage auf der Ausstellung kostete einen Monatsbetrag bei der GEZ.
Man hätte ja eventuell, vielleicht auch ein Fernsehprogramm empfangen können.
Deshalb Vorsicht bei Ausstellungen mit der Kameralok. Monitor OK, Fernseher oder Laptop NEIN.
Ein Laptop der außerhalb des Wohnsitzes ein WLAN Signal ermpfangen kann, ist ein anmeldpflichtiges Rundfunkgerät.

Um dem aus dem Weg zu gehen hat eine Uniklinik einige hundert Videorecoder und Fernseher den Empfangteil deinstallieren lassen, damit die Schulungsräume gebührenfrei genutzt werden können.
(Kein Wunder, dass das Gesundheitwesen so teuer wird.)

Ein Magnetschild an dem Auto meiner Frau berechtigte einen GEZ Mitarbeiter das Fahrzeug als "gewerblich" einzustufen. Folglich wurden Radiogebühren für das "private" Auto fälllig, obwohl die Gebühr bereits für die Wohnung bezahlt wurde. Deshalb auch Vorsicht, wenn man am Auto auf seine eigene private Webseite verweist.

Jetzt wird es Interessant, Das stimmt so nicht. Die GEZ gibt es seit 01.01.2013 nicht mehr. Der Laden heißt seit dem "Beitragsservice" und ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Der Zwangsbeitrag wird erhoben für eine Wohnung. Egal ob es in der Wohnung Empfangsgeräte gibt oder nicht.
Das Empfangsteil auszubauen ist raus-geschmissenes Geld gewesen, da dieses Uniklinik als Firma eingestuft ist und dann nach Anzahl der Mitarbeiter Beitragspflichtig ist. Auch wieder Egal ob Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden oder nicht. Ein Laptop ist kein anmeldpflichtiges Rundfunkgerät. GEZ-Mitarbeiter im Außendienst gibt es nicht mehr. Für Privat genutzte Kraftfahrzeuge muss man nicht extra Bezahlen.

Der Rundfunkbeitrag wird "nur" für das Wohnen erhoben. Egal ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Das ist den Bürgern und Bürgerinnen noch nicht klar geworden. 

Lebenslanges Zahlen für das bloße Wohnen ? So etwas gab es noch nie in Deutschland.
Grüße aus Hamburg
Torsten Junge


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Offline Ralf Krapp

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #13 am: 04. Juni 2017, 10:59:52 »
Hallo Musikfreunde,
die "ehemalige" GEZ ist/war die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk- und Fernsehgebühren. Diejenige Organisation, die darauf achtet, dass Musik nur mit entsprechender Genehmigung öffentlich genutzt werden kann, ist die GEMA mit Sitz in Berlin. GEMA =  Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Soviel zur Richtigstellung, ansonsten sind die Beiträge inhaltlich zutreffend, was ich als Kassenwart eines Sportvereins im Rahmen einer eigentlich nicht für jedermann zugänglichen Feier, aber trotzdem als "öffentlich" eingestuft, erleben durfte.
Grüße aus Obertshausen (Hessen)
Ralf Krapp
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Offline S.Dankwardt

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Re: Nena - 99 LuftBallons - Konzert in Kælderkøbing
« Antwort #14 am: 04. Juni 2017, 11:31:52 »
OK dann muss ich das genauer ausführen.

Das mit dem Fernseher auf der Messe war so um 2003/2004.

Richtig für privat genutzte Fahrzeug brauchte man auch früher nicht bezahlen.
Das ein "privates" Auto durch die Magnettafel "gewerblich" eingestuft wurde und ich deswegen Besuch von der GEZ hatte war um 2009.

In dem Zeitrahmen hat mir auch Arbeitskollege (EDV-Service) die Geschicht der Klink erzählt.

Als in Wiefelstede der Mitarbeiter von der GEZ bei einem Haus die Namen Willi, Herta und Kati an der Türklingel lass verfaste er gleich den Anmeldebogen für ein Rundfunkgeräte.
Dumm nur das die Katze "Kati" ihre eigene Katzenmusik macht.

Wie Du ausführst sind Geräte "in der Wohnung" oder "im privaten Auto" erfasst.
Das hat zur Folge das Wochenendhäuser oder in im Garten betriebe Geräte nicht drunter fallen.
Das war auch die Aussage in dem Schreiben der GEZ damals.
(Aber wenn das heute keiner kontroliert....)

Jedenfalls hatte ein Kunde von mir wegen der neuen Regelung Probleme von der Rundfunkgebühr weg zu kommen.
Die wollten einfach nicht einsehen, das ein Deutscher in ROM (Italien - nicht in der Eifel) keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Damit wir wieder zu Thema Video zurückfinden.
Dieses Video hat durch die Nachvertonung seinen Scharm durch die GEMA-freie Musik ohne Originalton im Hintergrund verloren.

DC-Car-Workshop 2009 in Bad Salzungen   
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